Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für Unternehmen
Präambel
Dieser Vertrag regelt grundsätzlich die Beziehungen zwischen dem Unternehmen NetBull GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) zur Durchführung der beauftragten Dienstleistung (gemeinsam „Parteien“). Als Kunde gilt jede juristische oder natürliche Person, welche rechtmäßig die vom Anbieter angebotene Dienstleistung beauftragt hat und deren Auftrag durch den Anbieter angenommen wurde. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Nicht teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Mit der Beauftragung der vom Anbieter angebotenen Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB ohne Einschränkung einverstanden und nimmt diese an. Mit Annahme des Vertrags erfolgt zugleich auch die Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung, die auf der Internetseite des Anbieters unter https://team-noah.de/datenschutz/ abrufbar ist.
§ 1 Ausschließlichkeit des vorliegenden Vertrags
Für die Beauftragung der Dienstleistung des Anbieters gelten ausschließlich diese AGB sowie die entsprechend vereinbarten Preise und Entgelte. Andere – auch übermittelte – Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt für seine Kunden Leistungen im Rahmen der Energieberatung, die als Dienstleistung erbracht werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Sanierungsfahrpläne (iSFP), Erstellung von Energieausweisen, digitale Darstellung von Gebäuden oder Objekten, Fördermittel (u.a. KFW, BAFA), Heizlastberechnung, hydraulischem Abgleich, Baubegleitung, Energieausweisen oder Effizienzhausplanung und -Beratung handeln.
Sofern nicht anders vereinbart, basieren die Konzepte und Beratungsleistungen des Anbieters ausschließlich auf den seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen (zukünftig kumulativ „Angaben“) erstellt. Die Verantwortung über die Richtigkeit, die inhaltliche Überprüfung sowie die Gewährleistung der Vollständigkeit und Korrektheit der bereitgestellten Angaben obliegt dem Kunden. Die Überprüfung der Korrektheit entsprechender Angaben gehört nicht zur durch den Anbieter geschuldeten Leistung. Für etwaige fehlerhafte oder abweichende Dienstleistungsergebnisse kann der Anbieter nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Der Vergütungsanspruch für die durch den Anbieter zu erbringende Dienstleistung besteht unabhängig von der Gewährung einer Förderung oder sonstiger beabsichtigter vermögensbezogener Vorteile im Zusammenhang mit der Dienstleistung des Anbieters.
Die Parteien vereinbaren, dass der Anbieter auf seiner Unternehmenswebseite das Unternehmens-Logo und die Unternehmensbezeichnung des Kunden und veröffentlichte Bewertungen als Referenz einbinden darf. Der Kunde versichert hierbei, Inhaber der Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der Nutzung ergeben, werden dem Anbieter nicht zur Last gelegt. Diesbezüglich wird der Anbieter von jeglicher Haftung freigestellt.
§ 3 Vertragsabschluss und Durchführung
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Beauftragung des Anbieters nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und ggf. zu seinem Unternehmen zu machen und seine Angaben stets aktuell zu halten. Die Beauftragung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Anbieter vor, das Konto zu löschen.
Der Vertrag über die vom Anbieter angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn der Anbieter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich, textlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Soweit sich der Anbieter zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Zwischen den Parteien wird klargestellt, dass etwaige zwischen Parteien genannten oder vereinbarten Termine oder Fristen betreffend der Leistungen bzw. Leistungserbringungen des Anbieters keine vertraglich vereinbarten Fixtermine sind.
Die Organisation und die Verantwortung aller notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Begehungen liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.
Sofern schriftlich nicht Gegenstand des vorliegenden bzw. kommunizierten Angebotes stellen die Vertragsparteien übereinstimmend klar, dass über die im Angebot beauftragten Dienstleistungen hinaus von Anbieterseite keine Objekt- und Überwachungstätigkeiten und auch keine heraus resultierenden Beratungsleistungen erbracht werden und auch keine solchen geschuldet sind.
Eine Prüfung der fachgerechten Ausführungsqualität der Ausführungsmaßnahmen, die Einhaltung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen durch das ausführende Unternehmen, Leistungen der Mängelkontrollen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden vom Anbieter nicht geschuldet. Insbesondere sind die Erklärungen des Anbieters nicht als Abnahme oder Abnahmeempfehlung zu verstehen. Der Anbieter hat den Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für derartige Leistungen die Beauftragung eines Objekt-/ bzw. Bauüberwachers bzw. Bauleiters bzw. Fachbauleiters erforderlich ist.
Zwischen den Parteien wird ausdrücklich klargestellt, dass den Anbieter im Bereich aller Flächen des vertragsgegenständlichen Objektes (Innen- und Außenflächen) keine eigenen Verkehrssicherungspflichten treffen.
§ 4 Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Die Parteien kommen im Übrigen unter Bezugnahme auf die Präambel ausdrücklich klarstellend überein:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Auch wird keinerlei Anspruch auf Förderung oder die Ermöglichung sonstiger monetärer Vorteile durch den vorliegenden Vertrag begründet. Der Anbieter übernimmt insofern auch keinerlei Gewähr für die Gewährung und/oder Auszahlung einer Förderung oder die Ermöglichung eines steuerlichen oder sonstigen monetären Vorteils. Die Prüfung und Einhaltung aller Vorgaben und Kriterien im Zusammenhang mit der beabsichtigten Förderung und aller einzureichender Angaben und Nachweise obliegt ausschließlich der Verantwortung des Kunden.
Der Kunde erklärt insofern ausdrücklich, dass ihm bekannt ist, dass ein Rechtsanspruch auf etwaige Förderungen/Zuschüsse im Rahmen der vorgenannten Förderprogramme oder entsprechender anderweitiger Förderprogramme nicht besteht und die Förderung darüber hinaus unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel steht. Dem Kunden ist insofern erklärtermaßen auch bekannt, dass deshalb auch bei Erfüllung aller antragsbezogenen Voraussetzungen für eine derartige Förderung immer die Möglichkeit besteht, dass eine Förderung nicht gewährt wird und auch kein Schadensersatzanspruch oder Aufwendungsersatz aufgrund der Nichtgewährung der Förderung geltend gemacht werden kann. Entsprechendes gilt für die Verwirklichung eines etwaig beabsichtigten steuerlichen oder sonstigen monetären Vorteils.
Eine Haftung des Anbieters für den Fall, dass eine im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung beabsichtigte und/oder beantragte Förderung nicht oder nicht vollständig gewährt und/oder ausgezahlt wird und/oder zurückgefordert wird, besteht demnach nicht und kann auch durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet werden. Entsprechendes gilt für sämtliche sonstigen etwaig beabsichtigten steuerlichen oder sonstigen monetären Vorteile im Zusammenhang mit der Leistung des Anbieters.
§ 5 Abgrenzung zu Planungs- /Ingenieur- / Architektenleistungen
Im Hinblick auf die Dienstleistungen, Informationen und die durch den Anbieter erstellten und übergebenen Dokumente (einschl. etwaiger Notizen / Skizzen) wird ausdrücklich darauf hingewiesen und vom Kunden ausdrücklich als zusätzlich vereinbart anerkannt:
- Konzeptskizzen, Zeichnungen und sonstigen Angaben sind keine Ausführungs- oder Werk- oder Detailplanung und dürfen als Ersatz für solche auch nicht verwendet werden. Des Weiteren stellen sämtliche vorgenannten Dokumente und deren Inhalt keinerlei Planungen dar, die als unmittelbare Grundlage für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen verwendet werden können und dürfen.
- Die vom Anbieter angebotenen oder durchgeführten Leistungen dienen auch nicht als oder für eine architekten-/ingenieur-vertragliche Planungsgrundlage im Sinne von § 650p Abs 3 BGB.
- Die entsprechenden Angaben, Inhalte und Skizzen beziehen sich überdies ausschließlich auf energetische Aspekte und müssen im Rahmen der hiervon unabhängig zu erfolgenden Planung geprüft, angepasst, konkretisiert und implementiert werden.
- Des Weiteren dienen die Angaben zu Baumaßnahmen nicht als vorvertragliche oder vertragliche Kostenschätzung, Kostenanschlag, Kostenberechnung oder Kostenfeststellung. Eine solche hat der Kunde bei Bedarf entweder durch einen Architekten, Ingenieur oder geeigneten Sachverständigen einzuholen. Die Parteien kommen insofern klarstellend überein, dass eine Haftung des Anbieters für etwaige Baukostenüberschreitungen nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.
- Sämtliche Angaben bezüglich der Erhebung des baulichen Ist-Zustandes beziehen sich lediglich auf energetische Aspekte und dienen nicht der Erfassung oder Prüfung von Baumängeln.
- Sämtliche Angaben im Hinblick auf Maßnahmen am Gebäude erfolgen ohne Prüfung einer etwaigen Genehmigungspflicht. Eine solche gehört ausdrücklich nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung. Die baulichen Maßnahmen müssen vor deren Umsetzung auf eine etwaige bauordnungsrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht, gleich ob als isolierte alleinstehende Maßnahme oder in Kombination mit weiteren Baumaßnahmen, überprüft werden; gegebenenfalls ist im Falle der Baugenehmigungspflicht vor Umsetzung ein entsprechender Bauantrag durch eine bauvorlageberechtigte Person (zum Beispiel Architekt) zu stellen.
- Durch den Anbieter wird keine Bau- und/ oder Objektüberwachung geschuldet und/oder erbracht. Mithin gehört die Prüfung der ausgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Energieberatung auf Mängelfreiheit und das Feststellen etwaiger Mängel im Zuge der Ausführung nicht zur geschuldeten Leistung. Die Parteien kommen insofern ausdrücklich überein, dass eine Haftung des Anbieters aufgrund von etwaigen Ausführungsmängeln im Rahmen der Bauleistungen im Zusammenhang mit dessen Leistung nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.
§ 6 Entgelt und Preise
Die Beauftragung der angebotenen Dienstleistungen ist mit einem Entgelt verbunden. Die ausgewiesenen Preise gelten je Beauftragung.
Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung das vereinbarte Entgelt zzgl. USt. zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt über eines der angebotenen Zahlungsmittel.
Sollte das vereinbarte Entgelt auf einer als prozentualer Anteil einer vom Kunden angegebenen Gesamtsumme basieren, verpflichtet sich der Kunde, auf erstes Verlangen die zum Abgleich notwendigen Unterlagen bzw. Nachweise dem Anbieter zur Kontrolle einzureichen. Sollte auch nach wiederholtem Verlangen der Unterlagen bzw. Nachweise diese nicht eingereicht werden, verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe der ursprünglichen doppelten Rechnungssumme zu entrichten.
Zahlungen können per verschiedenen angebotenen Zahlungsweisen erbracht werden. Sofern im Rahmen der Beauftragung nicht anders ausgewählt oder vereinbart, erfolgt die Zahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
Sollte der Kunde den Anbieter ermächtigen, die Zahlung per Lastschrift einzuziehen, so sind hierfür unmittelbar im Rahmen der Beauftragung die notwendigen Angaben (insbesondere IBAN, BIC, Kontoinhaber und Lastschriftermächtigung) anzugeben.
Sofern der Kunde die Übermittlung der Rechnung in einem gesicherten Übertragungsformat wünscht, stellt er dem Anbieter unaufgefordert und explizit seinen gültigen öffentlichen Schlüssel (z. B. S/MIME oder PGP) zur Verfügung. Unterbleibt die Bereitstellung eines entsprechenden Schlüssels, erfolgt die Rechnungsübermittlung unverschlüsselt. In diesem Fall übernimmt der Kunde die Verantwortung für die ordnungsgemäße technische Entgegennahme sowie das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung oder Manipulation der übermittelten Nachrichten.
Notwendige Zusatz- oder Nacharbeiten, die nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind, z.B. zusätzliche Besprechungen, Korrekturen von erbrachten Dienstleistungen oder weitere vor Ort Termine (sofern nicht bereits im Angebotspreis inkludiert), werden bei Bedarf gesondert zu einem Stundensatz i. H. v. 100,00 € zzgl. USt. abgerechnet.
Die Kosten einer vom Kunden zu vertretenen Rückbuchung zzgl. einer weiteren Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zzgl. USt. sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Die Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail übermittelt oder in seinem Nutzerkonto zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt dieser Form des Erhalts elektronischer Rechnungen zu. Der Anspruch auf Überlassung einer papierhaften Rechnung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 5 UStG wird ausgeschlossen.
§ 7 Leistungen Dritter
Zwischen den Parteien wird vorsorglich klargestellt, dass Leistungen außerhalb der in diesem Vertrag geschuldeten Vereinbarungen ausschließlich seitens des Kunden an Dritte vergeben werden und hierfür ein entsprechender Vertrag seitens des Auftraggebers mit dem Dritten (beispielsweise Handwerker, Bauunternehmer, Fachplaner, Subunternehmer, Architekten, Ingenieure) geschlossen wird. Etwaige Ansprüche (insbesondere Vergütungsansprüche, Mängel-, Schadensersatzansprüche) können aus diesen gesonderten Vertragsverhältnissen nicht zu Lasten des Anbieters abgeleitet werden. Zwischen den Parteien ist daher ausdrücklich klargestellt, dass der Anbieter für derartige Leistungen Dritter (z.B. im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung von Dritter Seite verursachte Planungsmängel oder Ausführungsmängel) nicht haftet.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Das Dienstleistungsangebot wird „wie gesehen“ beauftragt. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, Zuverlässigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck der erbrachten Leistung.
Der Anbieter haftet ausschließlich für eigenes Verschulden und nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Webanwendung, der Dienstleistung oder dessen Ergebnis ergeben, es sei denn, die Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen. Angaben, die durch den Anbieter zur Kontrolle an den Kunden übermittelt werden, gelten als vom Kunden abgenommen und akzeptiert, sofern diesen nicht umgehend bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt widersprochen wird und diese korrigiert werden.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Anbieters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
Auch im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten). Sollte abweichend hierzu eine Haftungspflicht bestehen oder entstehen, ist die Haftung hierbei auf die Höhe des nach der Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Dies gilt auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Es wird eine maximale Haftungsgesamtsumme von 250.000,00 Euro vereinbart. Diese gilt auch, wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handeln sollte.
Im Falle von Berechnungsdurchführungen, insbesondere bei Heizlastberechnungen, gelten Abweichungen in der Berechnung von bis zu 10 Prozent der Längen-, Flächen- oder Volumenwerte gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen als technisch zulässig und führen nicht zu einer kostenlosen Nachbearbeitung. Dies auch, weil die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Es ist z.B. allgemein technisch anerkannt, dass die Überdimensionierung aufgrund Vernachlässigung der solaren und internen Gewinne bis zu 30 Prozent betragen kann. Insofern liegt die Abweichung innerhalb der Genauigkeit des Verfahrens. Die Ergebnisse der Berechnungsdurchführungen dienen ausschließlich als Grundlage für die weitere Planung und dürfen ohne Zustimmung des Dienstleisters nicht verändert werden.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für alle Ansprüche des Kunden, die nicht auf Vorsätzlichkeit des Anbieters beruhen, gelten die folgenden Ausschlussfristen. Der Anspruch ist innerhalb von drei Monaten in Schriftform geltend zu machen, nachdem der Kunde von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Widerspricht der Anbieter, so ist der Anspruch binnen weiterer drei Monate nach Zugang des Widerspruchs gerichtlich geltend zu machen.
Der Anbieter haftet nicht für unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden. Auch löst dies keine aufschiebende oder mindernde Zahlungspflicht aus.
§ 9 Datenschutz, Datensicherheit und Verschwiegenheit
Der Anbieter behandelt die ihm bekanntwerdenden Informationen des Kunden vertraulich. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.
Der Anbieter hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie weiterer im Vertragsgebiet Deutschland geltender Bestimmungen zum Datenschutz.
Die Parteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um eine der Parteien selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass die andere Partei die betroffene Partei von dieser Schweigepflicht entbindet oder es sich um allgemein bekannte Tatsachen handelt.
§ 10 Urheberschutz – Vervielfältigungen – Verwendung von Dokumenten und Ergebnissen
Für die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Dokumente bleiben sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Urheberschutz aufrecht erhalten und durch den Anbieter beansprucht. Vervielfältigungen sind nur ungekürzt und mit der schriftlichen Einwilligung des Anbieters zulässig. Die Dokumente und sonstigen Ergebnisse dürfen nur für die Zwecke im unmittelbaren Zusammenhang mit der vereinbarten Dienstleistung verwendet werden (z.B. dem Zweck der energetischen Verbesserung des vertragsgegenständlichen Gebäudes).
§ 11 Kündigung / Stornierung
Die angebotene Dienstleistung erfolgt als einzelne Beauftragung und bedingt keine Mindestlaufzeit und kein Abonnement.
Die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn:
- über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einer Abrechnung im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
- der Kunde bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Dienstes schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder in Namensrechte Dritter eingreift oder
- der Kunde bei der Nutzung des vertriebenen Dienstes kriminelle, gesetzeswidrige oder ethisch bedenkliche Handlungen durchführt oder unterstützt.
Entspricht die durch den Kunden beauftragte Dienstleistung nicht dem ausgewiesenen oder unter § 2 genannten Vertragsgegenstand, ist der Anbieter berechtigt, eine Anpassung der Beauftragung zu verlangen, oder den Vertrag zurückzuweisen bzw. zu stornieren. In diesem Fall ist der Kunde unverzüglich hierüber zu informieren.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten vorstehende Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder lückenhaft sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame, nichtige oder lückenhafte Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Zweck und Willen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise entsprechen.
Beauftragungen sind grundsätzlich nur für in Deutschland ansässige Kunden und für in Deutschland liegende Objekte möglich.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsschluss nicht gespeichert. Die Einzelheiten Ihrer Beauftragung werden Ihnen in der per E-Mail versendeten Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist Wettenberg, Deutschland.